Produktnennung als Werbung?

Heyho,

die letzten Tage hab ich mal ernstlich gestartet, einen Blog zusammenzubauen, bald werd ich den hier pre-launchen. Derzeit muss ich noch den ganzen rechtlichen Teil einbauen, wozu ja auch Impressum und DSGVO gehören. Dazu gibts reichlich im Netz. Die meisten Getränkeblogs beziehen sich ja ständig auf Produkte und Testen diese. Bei Trinklaune etwa wird am Ende immer auf einen Disclaimer verwiesen, dass keine direkten Kooperationen (etwa verpflichtende Testproben) bestehen. Andere erwähnen dazu garnichts. Generell könnte doch der Bezug und erst recht das Verlinken von Produkten als Werbung gewertet werden, auch wenn garkeine Kooperation besteht. Wie sichert man sich da ab?

Herzlich,
Steve

Ich kann dir nur sagen wie ich es handhabe: Wenn ich etwas zugeschickt bekommen habe kommt oben in den Blogeintrag ein „Sponsored Post*“ und am Ende dann ein Absatz wo ich schreibe, dass mich das Zusenden des Produkts nicht beeinflusst hat. Auf Instgram schreibe ich „received test product“.

Nur weil man ein Produkt nennt, ist es in meinen Augen kein Werbung. Allerdings muss man gleich am Anfang des Eintrags darauf hinweisen.

Eine reine Nennung des Produkts ist keine Werbung per se würde ich denken, aber wenn du das Produkt zum Testen erhalten hast, dann solltest du das entsprechend erwähnen. Der Zusatz „hat mich nicht beeinflusst“ oder „auf meine Bewertung wurde kein Einfluss genommen“ ist dann noch schön damit deine Leser wissen dass du integer bleibst – also im Endeffekt nur für deine Reputation, der erste Part ist halt wichtig.

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Ja, ich hab das auch noch mal nachgelesen. Auch wenn man nur ein Produkt unentgeltlich zur Verfügung gestellt bekommen hat, muss man es am Anfang kennzeichnen, eigentlich mit „Werbung“. Alles Andere ist Zusatz und ich habe das nur dazu geschrieben, dass man nicht denkt, ich wäre für den Artikel an sich bezahlt worden.

Ist damit die Seite gewerblich?

Ne, die ist privat.

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Kein Anwalt und so, aber ich glaube für Gewerblichkeit brauchst sowas wie Gewinnerzielungsabsicht und sowas…

Wenn man ein Gewerbe angemeldet hat für’s Bloggen, muss man sogar nach ein paar Jahren Gewinn erzielen, sonst ist es „Liebhaberei“. Ist einem befreundeten Blogger passiert.

Da würde ich aufpassen. Bei solchen Dingen wie Impressumspflicht wird gewerblich sehr strickt ausgelegt.

Impressumspflicht hat sowieso jede Seite in Deutschland. Egal ob privat oder nicht.

Warum sollte man dafür ein Gewerbe anmelden? Das ist ja quasi »journalistische« Arbeit und die betreiben kein Gewerbe sondern sind Freiberufler. Das ist für die Steuererklärung auch nicht unwichtig da bei einem Gewerbe auch Gewerbesteuer anfällt und die Buchhaltung aufwendiger ist.

Es ging MJM wohl eher darum, dass der Kollege das steuerpflichtig betreiben wollte, um Ausgaben steuerlich geltend machen zu können. Aber in der Tat, nach (spätstens) sechs Jahren sollte ein Gesamtgewinn vorliegen, sonst droht die Einstufung als Liebhaberei und die rückwirkende Streichung der Verluste aus den zurückliegenden Steruerklärungen und damit die Verpflichtung zur Rückzahlung bzw. Nachzahlung der Steuerersparnis

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Weil es zum Thema passt:

https://www.lawblog.de/index.php/archives/2020/07/02/so-dumm-sind-instagrammer-nicht/

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Danke, das fühlt sich belastbarer an. Zudem man sowieso wahrscheinlich erstmal keine Klage an den Hals bekommt als Nischenblogger

Nicht verrückt machen lassen, einige scheinen zu glauben, dass mittlerweile wirklich jegliche Erwähnung, jegliches Zeigen von erkennbaren Produkten / Marken dazu führen, dass ein Beitrag als werblich zu kennzeichnen ist - zu Ende gedacht dürfte man sich dann eigentlich nur noch nackt im Wald filmen und es wäre sogar verboten, zu verraten, mit welcher Cam :wink: Dass diese Befürchtung unbegründet ist, zeigt das Urteil des LG Hamburg ja ganz gut. Werblich ist das, wofür du Gegenleistungen bekommst (wobei die nicht in Geld bestehen müssen, ein „Deal“ Ware gegen Blog-Erwähnung kann also durchaus ein Verstoß gegen das UWG sein, wenn die versprochene Erwähnung dann nicht als werblich gekennzeichnet ist.) Insofern sinnvoll, bei Verwendung von Freiware transparent offenzulegen, dass man ein Produkt kostenlos erhalten hat, aber eben auch darauf hinzuweisen, dass keine Gegenleistungen versprochen wurden. Und wer moralisch ganz integer bleiben will, kauft seine Produkte ohnehin selbst und lebt von Luft und Liebe :wink:

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PS: Was ist denn aus dem Blog-Projekt geworden mittlerweile? neugierig guck

Das sehe ich auch so und handhabe es auch so. Allerdings werde ich den Wortlaut jetzt in „Advertisement“ ändern, da es anscheinend unbedingt so heißen muss.