Da es in Schland aktuell läuft wie geschmiert, können die Zeloten in Berlin sich endlich um die wirklich wichtigen Dinge kümmern.
Der Bundestag hat heute ein „Lachgasverbot“ erlassen. Wer von euch also mit einem Sahnesiphon hantiert (in unseren Gefilden z.b. rapid infusion) überlege, ob er sich im nächsten viertel Jahr nicht noch mit ein paar N2O Kapseln eindeckt.
Ganz entspannt, so schlecht läuft’s dann doch nicht. Werden auch in Zukunft zumindest alle Volljährigen an ihre N2O Kapseln kommen.
So von der Seite des Bundesgesundheitsministeriums kopiert:
Das Gesetz erfasst die Darreichungsformen, Konzentrationen bzw. Vertriebswege von Lachgas und den K.O.-Tropfen GBL und BDO, von denen eine besondere Missbrauchsgefahr zu Rauschzwecken ausgeht und berücksichtigt zugleich die Verwendung dieser Stoffe als technisch nicht ersetzbare Massenchemikalien.
Lachgas: Lachgas und Zubereitungen dieses Stoffes (jeweils in Kartuschen mit einer Füllmenge von mehr als 8,4 g) unterfallen zukünftig dem Umgangsverbot des § 3 NpSG. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen und zur Eindämmung der omnipräsenten Verfügbarkeit von Lachgas ist zusätzlich ein Abgabeverbot an und ein Erwerbs- und Besitzverbot für Minderjährige sowie ein Verbot zur Abgabe über Automaten und den Versandhandel an private Endverbraucher vorgesehen. Zusätzlich vorgesehen hat der Bundestag eine Begrenzung der Abgabemenge für 8,4 Gramm-Kartuschen auf maximal 10 Stück pro Verkaufsvorgang.