Schon länger her. 2019 wurde die Verordnung (EU) 2019/787 eingeführt, die die Verordnung (EG) Nr. 110/2008 abgelöst hat. Seitdem gilt doch explizit die Höchstgrenze von 20 g süßenden Erzeugnissen, ausgedrückt als Invertzucker, für Rum, die in Anhang I 1. f) festgelegt ist.
Ich habe beim 15er von El Dorado beide Varianten parallel verkostet. Wenn du magst, suche ich dir die Verkostungsnotizen raus, aber ich meine, wenn ich mich recht erinnere, dass beide vom Aroma her ähnlich waren, mir die trockenre Variante deutlich besser gefallen hat.